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HKVO - Heizkostenverordnung
Novellierung der Heizkostenverordnung 2021
Die am 1. Dezember 2021 in Kraft getretene Novellierung der HKVO basiert auf der erneuerten EU-Energieeffizienzrichtlinie von 2018. Damit kam es ab 2022 zu einigen Neuerungen und Änderungen für Vermieter, Eigentümer und Mieter:
Fernablesbare Zähler: Zähler und andere Messgeräte, welche neu installiert werden, müssen fernablesbar sein und außerdem an ein Smart-Meter-Gateway angebunden werden können. Ausnahmen sind nur gegeben, wenn dies technisch nicht möglich ist oder der Aufwand unzumutbar wäre, was wiederum in Einzelfällen zu prüfen ist.
Interoperable Messgeräte: Ebenfalls müssen die neu installierten oder nachgerüsteten Messgeräte mit den Systemen mehrerer Ablesedienste kompatibel sein, sodass ein Wettbewerb unter den Diensten möglich ist.
Monatliche Verbrauchsinformationen: Wenn in einer Immobilie fernablesbare Messgeräte eingesetzt werden, müssen Vermieter ihre Mieter jeden Monat über die aktuellen Heizkosten informieren.
Bis Ende 2026 haben Vermieter Zeit, fernablesbare Messgeräte (gemäß Vorgaben für Kompatibilität) nachzurüsten, sofern noch keine installiert sind.
Bis Ende 2031 müssen alle fernablesbaren Messgeräte an ein Smart-Meter-Gateway angebunden und interoperabel sein.
Reduzierter Kostenanteil: Kommt ein Vermieter seinen Pflichten gemäß der HKVO nicht nach oder hält seine Informationspflichten nicht ein, so dürfen Mieter ihren Kostenanteil der Heizkostenabrechnung um 3 Prozent kürzen.